Alpenweg Reisen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. Januar 2025 · Alpenweg Reisen GmbH, Maximilianstraße 8, 80539 München · HRB 241387 Amtsgericht München

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Alpenweg Reisen GmbH (nachfolgend „Alpenweg", „Veranstalter", „wir" oder „uns") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Alpenweg und seinen Kunden (nachfolgend „Reisender" oder „Kunde") im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung von Pauschalreisen, Reisepaketen, einzelnen Reiseleistungen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Alpenweg ist ein staatlich anerkanntes und von der Regierung genehmigtes Reiseunternehmen, das sich auf Premium-Naturtourismus in Deutschland, insbesondere in den Bayerischen Alpen und angrenzenden Regionen, spezialisiert hat. Unsere Tätigkeit unterliegt dem deutschen Reiserecht, insbesondere den §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Fassung der Reiserechtsreform von 2018, dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments sowie sonstigen einschlägigen deutschen und europäischen Rechtsvorschriften.

Diese AGB sind Bestandteil jedes mit Alpenweg abgeschlossenen Reisevertrages. Durch die Buchung einer Reise oder die Anforderung unserer Leistungen erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Alpenweg stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:

1.1 Pauschalreise: Eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen gemäß § 651a BGB (z.B. Beförderung und Unterkunft) für die Zwecke derselben Reise oder desselben Urlaubs, wenn diese im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als Pauschalpaket angeboten werden.

1.2 Reiseleistung: Eine einzelne touristische Leistung, die Alpenweg als Teil einer Pauschalreise oder als eigenständige Leistung anbietet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterkünfte, Führungen, Mahlzeiten, Aktivitäten und Transfers.

1.3 Anmeldebestätigung: Die schriftliche oder elektronische Bestätigung, die Alpenweg dem Reisenden nach Abschluss eines Reisevertrages übermittelt.

1.4 Reiseanmeldung: Das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Reisevertrages mit Alpenweg, das durch eine Buchungsanfrage schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erfolgt.

1.5 Reisevertrag: Der zwischen dem Reisenden und Alpenweg geschlossene Vertrag über die Erbringung von Reiseleistungen gemäß diesen AGB und dem spezifischen Angebot.

1.6 Reisepreis: Das für die vertraglich vereinbarten Leistungen zu zahlende Gesamtentgelt inklusive aller obligatorisch enthaltenen Nebenleistungen und Abgaben, soweit diese im Angebot ausgewiesen sind.

1.7 Leistungsträger: Dritte Anbieter, die Alpenweg zur Erbringung von Reiseleistungen einsetzt, wie z.B. Beherbergungsbetriebe, Bergführer, Transportunternehmen und sonstige Dienstleister.

1.8 Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände: Eine außerhalb des Einflussbereichs von Alpenweg liegende Situation, deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Hierzu zählen u.a. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, terroristische Anschläge, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Maßnahmen und vergleichbare Ereignisse.

§ 2 Vertragsschluss und Buchungsprozess

2.1 Buchungsanfrage und Angebot: Beschreibungen unserer Reiseprogramme auf der Website, in Broschüren oder sonstigen Informationsmaterialien stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Kunden, eine Buchungsanfrage zu stellen. Auf Grundlage Ihrer Anfrage erstellt Alpenweg ein individuelles, schriftliches Reiseangebot.

2.2 Annahme des Angebots: Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Reisende das von Alpenweg unterbreitete schriftliche Angebot ausdrücklich und schriftlich annimmt oder, soweit im Angebot vorgesehen, durch Leistung der Anzahlung konkludent annimmt. Mit Annahme gilt der Vertragsschluss als wirksam erfolgt.

2.3 Anmeldebestätigung: Alpenweg übermittelt dem Reisenden nach Vertragsschluss unverzüglich eine schriftliche Anmeldebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (Papier oder E-Mail). Die Anmeldebestätigung enthält alle wesentlichen Informationen gemäß § 651d BGB, insbesondere: Reiseziel und Reiseverlauf, Beginn und Ende der Reise, Anzahl und Art der enthaltenen Mahlzeiten, Art der Unterkunft (Kategorie/Ausstattung), Anzahl und Reiseroute der Transportmittel, Gesamtreisepreis, Zahlungsmodalitäten sowie besondere Merkmale der Reise.

2.4 Buchung für Dritte: Wer für mehrere Personen bucht, haftet als Anmelder für alle Personen gesamtschuldnerisch, sofern er diese ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat. Dem Anmelder obliegt es, alle gebuchten Personen über den Inhalt dieser AGB und des Reisevertrages zu informieren.

2.5 Minderjährige: Personen unter 18 Jahren können nur in Begleitung Erziehungsberechtigter an unseren Reisen teilnehmen, es sei denn, eine schriftliche Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten liegt vor.

§ 3 Reisepreis und Zahlungsbedingungen

3.1 Reisepreis: Der im Angebot und der Anmeldebestätigung ausgewiesene Reisepreis ist der Gesamtpreis inklusive aller im Angebot enthaltenen Leistungen. Nicht im Reisepreis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben: An- und Abreise zum Startpunkt der Reise, persönliche Ausgaben und Trinkgelder, optionale Aktivitäten außerhalb des Programms, Reisekrankenversicherung sowie sonstige Versicherungen.

3.2 Anzahlung: Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung wird nur geleistet, wenn Alpenweg über eine Insolvenzabsicherung verfügt und dem Reisenden einen entsprechenden Nachweis (Sicherungsschein) ausgehändigt hat.

3.3 Restzahlung: Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde und der Sicherungsschein ausgehändigt wurde. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

3.4 Zahlungsmittel: Zahlungen sind per Banküberweisung oder mittels einer der im Angebot genannten akzeptierten Zahlungsarten zu leisten. Alle Zahlungen sind in Euro zu erbringen.

3.5 Verzug: Bei Nichtzahlung der Anzahlung oder der Restzahlung zum fälligen Termin ist Alpenweg nach Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren gemäß § 6 dieser AGB zu verlangen.

3.6 Preisänderungen nach Vertragsschluss: Alpenweg behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss folgende Kosten erhöht haben: Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, Steuern, Gebühren oder Entgelte für bestimmte Leistungen (z.B. Hafengebühren, Start- und Landegebühren). Eine Preiserhöhung von mehr als 8 % des Gesamtreisepreises berechtigt den Reisenden zum Rücktritt vom Vertrag ohne Stornierungsgebühren. Preiserhöhungen sind nur innerhalb von 20 Tagen vor Reisebeginn möglich und müssen dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind ausgeschlossen.

§ 4 Reiseleistungen und Programmänderungen

4.1 Leistungsumfang: Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Anmeldebestätigung und dem schriftlichen Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Alpenweg.

4.2 Unwesentliche Programmänderungen vor Reisebeginn: Alpenweg behält sich vor, einzelne Leistungsmerkmale der Reise vor Reisebeginn zu ändern, soweit diese Änderungen unerheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinflussen. Hierbei handelt es sich um Änderungen, die durch objektive Gegebenheiten bedingt sind (z.B. Schlechtwetter, Schließung von Einrichtungen, höhere Gewalt).

4.3 Wesentliche Programmänderungen vor Reisebeginn: Falls Alpenweg vor Reisebeginn gezwungen ist, wesentliche Bestandteile der Reise erheblich zu ändern, oder wenn der Reisepreis um mehr als 8 % erhöht werden muss, wird Alpenweg den Reisenden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren und:

  • eine kostenfreie Umbuchung auf eine vergleichbare Reise anbieten, sofern eine solche verfügbar ist
  • oder den Rücktritt des Reisenden ohne Stornierungsgebühren ermöglichen

Der Reisende hat innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung zu reagieren. Reagiert er nicht, gilt die Änderung als angenommen.

4.4 Programmänderungen während der Reise: Alpenweg ist während der Reise berechtigt und verpflichtet, bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten und die Reise soweit möglich durchzuführen. Können vereinbarte Leistungen aus Sicherheitsgründen nicht erbracht werden, wird Alpenweg nach Möglichkeit gleichwertige Alternativen anbieten.

§ 5 Rechte und Pflichten des Reisenden

5.1 Mitwirkungspflichten: Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Reisedurchführung notwendigen persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere obliegt es dem Reisenden, für das Mitführen aller erforderlichen Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.), gesundheitlicher Zertifikate sowie behördlich erforderlicher Nachweise zu sorgen.

5.2 Mitwirkung bei Mängeln: Im Falle von Reisemängeln ist der Reisende verpflichtet, diese unverzüglich dem Reiseleiter oder Alpenweg zu melden (Mängelanzeige). Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige, obwohl diese zumutbar gewesen wäre, mindert dies den etwaigen Anspruch des Reisenden auf Reisepreisminderung nach den Grundsätzen des Mitverschuldens.

5.3 Gesundheitliche und körperliche Eignung: Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, die gebuchten Aktivitäten durchzuführen. Alpenweg empfiehlt, vor Buchung körperlich anspruchsvoller Reisen ärztlichen Rat einzuholen. Alpenweg behält sich vor, Reisende von bestimmten Aktivitäten auszuschließen, wenn deren körperliche Verfassung die Sicherheit gefährdet.

5.4 Sorgfaltspflichten: Der Reisende verpflichtet sich, die Anweisungen des Reiseleiters, der Bergführer und anderer von Alpenweg eingesetzter Fachpersonen zu befolgen, insbesondere hinsichtlich Sicherheitsmaßnahmen in der Natur und in den Bergen. Alpenweg haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Anweisungen resultieren.

5.5 Schäden durch den Reisenden: Der Reisende ist verpflichtet, alle Schäden, die er schuldhaft an Einrichtungen, Unterkünften, Ausrüstungsgegenständen oder gegenüber anderen Reisenden verursacht, unverzüglich zu melden und zu ersetzen.

5.6 Rauchen, Alkohol, Substanzen: In allen von Alpenweg betreuten Innenräumen und Fahrzeugen gilt grundsätzlich Rauchverbot. Reisende, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen stehen und dadurch die Sicherheit der Gruppe oder anderer Teilnehmer gefährden, können von der Weiterreise ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

§ 6 Rücktritt des Reisenden (Stornierung)

6.1 Rücktrittsrecht: Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform (Brief, E-Mail, Fax) und wird ab dem Tag seines Eingangs bei Alpenweg wirksam.

6.2 Stornierungsgebühren: Im Falle des Rücktritts des Reisenden kann Alpenweg eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich wie folgt, gemessen ab dem Zeitpunkt des Rücktritts bis zum Reisebeginn:

  • Bis 56 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (Anzahlung)
  • 55 bis 42 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
  • 41 bis 28 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
  • 27 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
  • 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
  • 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
  • Am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt ohne Absage: 95 % des Reisepreises

Diese Staffelung gilt, sofern im individuellen Angebot keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden. Bei maßgeschneiderten Einzelprogrammen mit hohem Vorbereitungsaufwand können im Angebot abweichende Staffelungen festgelegt werden.

6.3 Kostenloser Rücktritt bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen: Abweichend von § 6.2 kann der Reisende kostenlos zurücktreten, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Umgebung außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung zum Reiseziel erheblich beeinträchtigen (z.B. Naturkatastrophen, Kriegsausbruch, Pandemie-bedingte Einschränkungen). In diesem Fall ist der Reisepreis vollständig zu erstatten.

6.4 Ersatzperson: Bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass an seiner Stelle eine Ersatzperson in den Reisevertrag eintritt. Alpenweg kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. Bei Eintritt einer Ersatzperson haften die ursprüngliche und die neue Vertragspartei als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten.

6.5 Reiserücktrittsversicherung: Wir empfehlen dem Reisenden dringend, eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Reisekranken- und Reisegepäckversicherung abzuschließen. Alpenweg bietet entsprechende Versicherungen von renommierten Versicherungspartnern an und empfiehlt den Abschluss dieser Versicherungen bei der Buchung.

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch Alpenweg

7.1 Rücktritt bei Mindestteilnehmerzahl: Sofern im Angebot eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, kann Alpenweg bis zu dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt (spätestens jedoch bis 20 Tage vor Reisebeginn) vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall wird der gezahlte Reisepreis vollständig zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Reisenden besteht nicht.

7.2 Rücktritt aus wichtigem Grund: Alpenweg kann unbeschadet der gesetzlichen Regelungen vor oder nach Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise kündigen, wenn der Reisende oder von ihm gebuchte Mitreisende:

  • trotz Abmahnung durch sein Verhalten die Durchführung der Reise, die Sicherheit anderer Reiseteilnehmer oder von Dritten nachhaltig stört oder gefährdet
  • trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragsbestimmungen oder Sicherheitsregeln verstößt
  • dem Vertragsschluss zugrundeliegende Angaben über gesundheitliche Eignung oder Erfahrungslevel falsch angegeben hat
  • unter Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen eine Gefährdung darstellt

In diesen Fällen hat Alpenweg Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Alpenweg bleiben unberührt.

§ 8 Mängelrechte des Reisenden

8.1 Reisemangel: Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reise nicht die vertraglich zugesicherte Beschaffenheit aufweist. Ist die Reise mangelhaft, hat der Reisende das Recht auf Abhilfe. Alpenweg kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

8.2 Abhilfe: Alpenweg ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Verweigert Alpenweg die Abhilfe, ist sie unmöglich, wird nicht innerhalb angemessener Frist geleistet oder hat der Reisende ein berechtigtes Interesse daran, selbst Abhilfe zu leisten, kann der Reisende selbst für Abhilfe sorgen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.

8.3 Reisepreisminderung: Für die Dauer eines Reisemangels kann der Reisende eine Minderung des Reisepreises verlangen. Voraussetzung ist, dass der Mangel nicht vom Reisenden zu vertreten ist. Der Minderungsbetrag richtet sich nach dem Verhältnis, in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der mangelfreien Reise zu dem tatsächlichen Wert der mangelhaften Reise gestanden haben würde. Die Minderung scheidet aus, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

8.4 Schadensersatz: Der Reisende kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Alpenweg nicht zu vertreten hat. Der Schadensersatz umfasst auch Schäden, die keine Vermögensschäden sind (Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit), wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wurde.

8.5 Ausschluss von Mängelansprüchen: Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich zu melden. Die Mängelanzeige ist gegenüber dem Reiseleiter oder direkt bei Alpenweg ([email protected], +49 89 2456 7890) zu erstatten.

8.6 Verjährung: Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.

§ 9 Haftung von Alpenweg

9.1 Haftungsumfang: Alpenweg haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet Alpenweg nur bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

9.2 Haftungsbeschränkung für Sachschäden: Die Haftung von Alpenweg für Sachschäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht, wenn die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

9.3 Haftungsausschluss für höhere Gewalt: Alpenweg haftet nicht für Schäden, die durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) verursacht wurden, auf die Alpenweg keinen Einfluss hat und deren Folgen sich auch bei aller zumutbaren Sorgfalt nicht hätten vermeiden lassen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse, Unwetter, Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinenabgänge, Waldbrände, Erdbeben, Pandemien, Epidemien, terroristische Anschläge, Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse sowie behördliche Maßnahmen.

9.4 Haftung für Leistungsträger: Alpenweg haftet als Veranstalter für die ordnungsgemäße Erfüllung der im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen, auch wenn diese Leistungen von Leistungsträgern erbracht werden. Eine über die Grundsätze des § 651n BGB hinausgehende Haftung für Leistungsträger ist ausgeschlossen.

9.5 Aktivitäten mit erhöhtem Risiko: Bei Bergwanderungen, Klettertouren, Wassersportaktivitäten und anderen Outdoor-Aktivitäten mit erhöhtem Risiko haftet Alpenweg nicht für Schäden, die auf das der Aktivität inhärente Risiko zurückzuführen sind, wenn Alpenweg alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen und den Reisenden auf die Risiken hingewiesen hat und der Reisende trotzdem an der Aktivität teilgenommen hat.

§ 10 Insolvenzabsicherung

10.1 Gesetzliche Verpflichtung: Alpenweg Reisen GmbH ist gemäß §§ 651r ff. BGB zur Absicherung der Ansprüche der Reisenden gegen Insolvenz verpflichtet. Diese Absicherung erfolgt durch einen Versicherungsvertrag mit einem zugelassenen Versicherungsunternehmen.

10.2 Sicherungsschein: Alpenweg übersendet dem Reisenden mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein, der die Insolvenzabsicherung nachweist. Der Reisende kann im Falle der Insolvenz von Alpenweg Ansprüche direkt gegenüber dem auf dem Sicherungsschein genannten Absicherer geltend machen.

§ 11 Gepäck und persönliche Gegenstände

11.1 Haftungsausschluss: Alpenweg haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Gepäck, Wertsachen oder sonstigen persönlichen Gegenständen der Reisenden, es sei denn, Alpenweg oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Reisende wird empfohlen, wertvolle persönliche Gegenstände stets bei sich zu tragen und nicht in unbeaufsichtigten Fahrzeugen oder Zimmern zu lassen.

11.2 Gepäckempfehlungen: Alpenweg gibt im Reiseprogramm Empfehlungen zum geeigneten Gepäck für die jeweiligen Aktivitäten. Der Reisende wird ausdrücklich gebeten, diese Empfehlungen zu beachten, da ungeeignetes Gepäck oder Ausrüstung die Durchführbarkeit bestimmter Aktivitäten beeinträchtigen kann.

§ 12 Besondere Bestimmungen für Naturerlebnisreisen

12.1 Witterungsbedingte Änderungen: Alpenweg-Reisen finden in der Natur statt und sind damit naturgemäß von Witterungsverhältnissen abhängig. Alpenweg behält sich das Recht vor, Programmänderungen aufgrund ungeeigneter Witterungsverhältnisse vorzunehmen, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten. Derartige Änderungen berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern adäquate Alternativen angeboten werden.

12.2 Körperliche Anforderungen: Für bestimmte Reiseprogramme, insbesondere Bergwanderungen und alpine Aktivitäten, bestehen Mindestanforderungen an die körperliche Fitness. Diese Anforderungen sind im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Alpenweg behält sich vor, Reisende von Aktivitäten auszuschließen, die nach Einschätzung des Reiseleiters oder Bergführers die erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. In diesem Fall ist Alpenweg bemüht, alternative Aktivitäten anzubieten.

12.3 Schutz der Natur: Der Reisende verpflichtet sich, die Natur, Nationalparks und Schutzgebiete, die er im Rahmen der Alpenweg-Reise besucht, zu respektieren und zu schützen. Dies umfasst die Einhaltung aller geltenden Schutzbestimmungen, das Verbot, Pflanzen oder Tiere zu beschädigen, zu entnehmen oder zu stören sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. Verstöße gegen Naturschutzvorschriften können zu behördlichen Strafen führen, für die der Reisende persönlich verantwortlich ist.

12.4 Umweltfreundliches Verhalten: Alpenweg verpflichtet sich zu nachhaltigen Reisepraktiken und erwartet von seinen Reisenden ein entsprechendes Bewusstsein für umweltfreundliches Verhalten während der Reise. Hierzu gehören die Nutzung von Mehrwegbehältern, die Reduktion von Plastikverbrauch und die Minimierung des ökologischen Fußabdrucks.

§ 13 Dokumenten- und Reisevoraussetzungen

13.1 Verantwortlichkeit des Reisenden: Es obliegt ausschließlich dem Reisenden, für das Vorhandensein aller erforderlichen Reisedokumente zu sorgen. Alpenweg informiert über allgemeine Erfordernisse, übernimmt jedoch keine Verantwortung für fehlende Dokumente oder sonstige in der Person des Reisenden liegende Reisehindernisse.

13.2 Gesundheitsvorschriften: Der Reisende ist verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Gesundheitsvorschriften (z.B. Impferfordernisse). Alpenweg empfiehlt, vor Reisebeginn einen Arzt und das Auswärtige Amt zu konsultieren.

13.3 Änderungen von Einreisebestimmungen: Bei Änderungen von Einreisebestimmungen, die nach Vertragsschluss eintreten, haftet Alpenweg nicht, sofern die Änderung nicht vorhersehbar war und außerhalb des Einflussbereichs von Alpenweg liegt.

§ 14 Streitbeilegung und anwendbares Recht

14.1 Anwendbares Recht: Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Gerichtsstand: Für Klagen von Alpenweg gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblicher Gerichtsstand. Für Klagen des Reisenden gegen Alpenweg ist München der Gerichtsstand, sofern der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat.

14.3 Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected]. Alpenweg ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

14.4 Schlichtung: Im Falle von Streitigkeiten empfehlen wir zunächst den direkten Kontakt mit Alpenweg ([email protected]), um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Führt dies nicht zum Erfolg, steht die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr e.V. (söp) auf Anfrage zur Verfügung.

§ 15 Datenschutz

Die im Rahmen der Buchung und Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten des Reisenden werden von Alpenweg zum Zwecke der Durchführung des Reisevertrages verarbeitet und können an Leistungsträger weitergegeben werden, soweit dies zur Reisedurchführung erforderlich ist. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der DSGVO und dem TTDSG. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 16 Salvatorische Klausel und Änderungen

16.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

16.2 Änderungen der AGB: Alpenweg behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die für den jeweiligen Reisevertrag geltende Fassung der AGB ist diejenige, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website alpenweg.de veröffentlicht ist.

16.3 Schriftformerfordernis: Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Alpenweg. Dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.

§ 17 Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Alpenweg hat sich der nachhaltigen Entwicklung des Tourismus verpflichtet. Als von der Regierung anerkanntes Unternehmen arbeiten wir nach den höchsten Standards für ökologische und soziale Verantwortung. Ein Teil jeder Buchung fließt in lokale Naturschutz- und Gemeinschaftsprojekte in den Reiseregionen. Wir arbeiten ausschließlich mit Partnern, die unsere Nachhaltigkeitswerte teilen, lokal verwurzelt sind und faire Löhne zahlen. Durch die Buchung einer Alpenweg-Reise tragen Sie aktiv zur Erhaltung der deutschen Naturlandschaften und zur Stärkung lokaler Gemeinschaften bei — eine echte gute Nachricht für Deutschland und seine Natur.

§ 18 Impressum und Kontakt

Alpenweg Reisen GmbH
Maximilianstraße 8
80539 München
Deutschland

Telefon: +49 89 2456 7890
E-Mail: [email protected]
Website: alpenweg.de

Handelsregister: HRB 241387, Amtsgericht München
USt-IdNr.: DE 312 456 789
Geschäftsführerin: Anna Hoffmann

Zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München
Berufshaftpflichtversicherung: Allianz SE, Königinstraße 28, 80802 München

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